Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines
    1. Die nachstehenden AGB sind integrierter Bestandteil aller Rechtsgeschäfte (Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen).
    2. An unseren Angebotsschriften, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen haben wir die alleinigen Eigentums – und Urheberrechte. Sie dürfen grundsätzlich, und vor allem bei Vertraulichkeitsvermerk, Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
  2. Schriftformklausel
    1. Allgemeine Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Vertragspartners erkennen wir nur insoweit an, als wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
    2. Mündliche Vereinbarungen jeder Art – einschließlich nachträglicher Änderungen und Ergänzungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen - bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.
    3. Eine Bindung an Aufträge besteht nur, durch unsere Zustimmung in schriftlicher Form.
    4. Die Schriftform wird auch durch Datenfernübertragung oder Telefax erfüllt.
  3. Preise und Zahlungsmodalitäten
    1. Die in unseren Angeboten und Kostenvoranschlägen nicht enthaltene Mehrwertsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungslegung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
    2. Der Kaufpreis ist innerhalb von 24 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Maßgeblich für die Einhaltung dieser Frist ist der Zahlungseingang bei uns. Die Gewährung von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
    3. Preisberichtigungen die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vorhersehbar waren behalten wir uns vor. Hierzu gehören Preiserhöhungen unserer Lieferanten, zusätzliche Arbeiten und Ähnliches.
      Die Preise verstehen sich ab Werk, ohne Verpackung, Montage und Inbetriebnahme. Abweichung bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
    4. Werden uns Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere wenn fällige Zahlungen ausbleiben, können wir die gesamte Restschuld sofort fällig stellen, ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder vom Vertrag zurück treten. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung zu erbringen oder Sicherheiten zu verlangen.
    5. Die Kosten der Abnahme und Versendung der Ware nach einem anderen Ort als den Bestimmungsort, fallen von der Versandstation dem Käufer zur Last. Die Wahl der Versandart und des Versandwegen liegt der Entscheidung des Verkäufers zugrunde.
  4. Auskünfte
    1. Auskünfte die bei uns über Lieferungen oder sonstige Leistungen eingeholt werden, erfolgen in jedem Fall unverbindlich, auch wenn sie in schriftlicher Form gegeben wurden.
  5. Leistungsmodalitäten
    1. Die Lieferzeit beginnt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor vollständiger Klärung der technischen Einzelheiten des Auftrags, vereinbartem Dokumenten- und/oder Anzahlungserhalt und der Erfüllung sonstiger Pflichten des Käufers.
    2. Wird von uns ein Liefertermin überschritten, muss uns der Abnehmer eine angemessene Nachfrist von 21Tagen zur Lieferung setzen. Erfolgt die Lieferung nach Ablauf der Nachfrist nicht und will der Besteller deswegen von dem Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, ist er verpflichtet, uns dies zuvor schriftlich unter ausdrücklicher Aufforderung zur Lieferung verbunden mit einer angemessenen weiteren Nachfrist anzuzeigen.
    3. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
  6. Eigentumsvorbehalt
    1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher – auch künftiger und bedingter – Forderungen, sowie der Saldoforderung aus Kontokorrent unser Eigentum (Vorbehaltsware).
    2. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen weist der Käufer auf unser Eigentum hin und benachrichtigt uns unverzüglich. Für alle uns in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten haftet der Käufer.
    3. Wir können die Weiterveräußerung und Weiterverarbeitung unserer Vorbehaltsware untersagen.
    4. Wird Vorbehaltsware vom Besteller be- oder verarbeitet, erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt auf die gesamte neue Sache. Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit fremden Sachen durch den Besteller erwerben wir Miteigentum zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zu dem der vom Besteller benutzten anderen Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entspricht.
    5. Der Besteller ist berechtigt, Vorbehaltswaren im Rahmen eines geordneten Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern. Er tritt jedoch jetzt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an uns ab. Er ist auf unser Verlangen verpflichtet, seinem Abnehmer die Abtretung bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen seinen Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Der Besteller ist zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf trotz der Abtretung nur ermächtigt, solange er seine Verbindlichkeiten uns gegenüber ordnungsgemäß erfüllt.
  7. Gefahrenübergang
    1. Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführers, spätestens mit dem Verlass des Werkes, geht die Sach- und Preisgefahr auf den Abnehmer über. Dies gilt auch dann wenn wir den Transport mit eigenem Fahrzeug oder gegen Bezahlung an den Lieferort durchführen. Der Gefahrenübergang tritt spätestens zum Zeitpunkt des Verlasses der Ware ab Werk ein.
    2. Soweit unser Abnehmer keine besondere Weisung erteilt, erfolgt keine Transportversicherung. Etwaige Versicherungskosten hat der Abnehmer zu tragen
    3. Die Verpackung des Liefergegenstandes wird von uns selbst festgelegt, sofern vom Besteller keine besonderen Verpackungsvorschriften vorliegen.
  8. Lieferhemmnisse
    1. Höhere Gewalt, unverschuldete Betriebsstörungen, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Lieferverzögerungen des Lieferanten und nicht von uns zu vertretenden Ereignisse, berechtigen uns die Lieferfrist angemessen zu verlängern. Während solcher Ereignisse sowie innerhalb von zwei Wochen nach deren Ende sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
  9. Gewährleistung
    1. Die Anzeige von Sach- und/oder Rechtsmängel sind vom Kunden bei offensichtlichen Mängeln spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Ware an den Kunden, bei nicht offensichtlichen Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit, schriftlich anzuzeigen.
    2. Das Nacherfüllungswahlrecht gemäß § 439 I BGB (Nachbesserung oder Nachlieferung) steht dem Verkäufer zu. Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Lieferung.
    3. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Leistungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Materialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen jegliche Gewährleistungsrechte. Dasselbe gilt, wenn unsere Leistungen nicht vertragsgemäß verwendet bzw. zusammen mit fremden Leistungen eingesetzt werden oder der Mangel der Leistung auf vom Käufer zur Verfügung gestellten Konstruktionsunterlagen oder sonstigen Vorgaben beruht.
    4. Werkstoffmängel, die bei der Verarbeitung in unserem Werk nicht sichtbar geworden sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
    5. Der Kunde verpflichtet sich, bei Verwendung der Produkte im Ausland, die Konformität der Produkte mit den zutreffenden Rechtsordnungen und Standards des jeweiligen Landes selbst zu überprüfen und ggf. Anpassungen vorzunehmen.
    6. Weitere Schadenersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
  10. Gerichtsstand, Rechtswahl, Wirksamkeitsklausel
    1. Gerichtsstand mit solchen Abnehmern, die Vollkaufleute sind, ist für beide Parteien Gera.
    2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Stand: April/ 2011